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Werte Mitglieder, werte Kunden, sehr geehrte Damen und Herren!
Wir möchten Sie heute zur aktuellen Lage am Gasmarkt informieren, um Sie zu sensibilisieren und Ihnen einen Ausblick über mögliche zukünftige Entwicklungen zu geben. Zunächst fassen wir für Sie die aktuelle Lage kurz zusammen und erläutern Ihnen anschließend, inwieweit Sie als Privat- oder Gewerbekunden von Einschränkungen in der Versorgung mit Erdgas betroffen sein könnten.
Da es sich bei der Kürzung von Gaslieferungen um hoheitliche Maßnahmen handelt, die von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, haben wir als Energieversorger darauf leider keinerlei Einfluss. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, möglichst frühzeitig und umfassend über dieses Thema zu informieren. Sollten Sie sich noch tiefgehender mit dieser Thematik auseinandersetzen wollen, empfehlen wir Ihnen, auch unsere Info-Seite zurate zu ziehen. Folgen Sie dazu nur dem Link am Ende dieses Newsletters.
Sobald sich in Bezug auf die derzeitige Gas-Situation neue Entwicklungen abzeichnen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah auf dem Laufenden halten. |
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Aus aktuellem Anlass:Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage und Mehrwertsteuer
Ab dem 01.10.2022 kommen zusätzliche Umlagen in Höhe von netto 3,048 Cent/ kWh auf die Kilowattstunde Gas hinzu. Als Grundlagen dienen die Speicherumlage in Höhe von 0,059 Cent/ kWh, die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent/ kWh sowie die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 Cent/ kWh für SLP Kunden und in Höhe von 0,39 Cent/ kWh für RLM Lieferstellen.
Sowohl die Speicherumlage, als auch die Gasbeschaffungsumlage können in der Zukunft angepasst werden. Die Bilanzierungsumlage in der beschriebenen Höhe gilt vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023. Die Gasbeschaffungsumlage soll bis zum 31.03.2024 Gültigkeit besitzen.
Wir geben die Belastungen eins zu eins in ihrer jeweiligen Höhe und Gültigkeit an Sie weiter. Gleichermaßen werden wir eine Absenkung der Mehrwertsteuer an Sie weiter berechnen, sofern die Bundesregierung hier ihre angekündigten Entlastungen verbindlich vornehmen wird. Derzeit wird von einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf den Gasverbrauch von bisher 19 Prozent auf 7 Prozent ausgegangen. Dieser ermäßigte Steuersatz soll wie die Gasbeschaffungsumlage bis Ende März 2024 gelten. |
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Aktuelle ProblemlageTrotz des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist Deutschland bei der Stromerzeugung zu großen Teilen von fossilen Energieträgern abhängig. Das meiste Gas beziehen wir aus Russland (55 %). Eine lang andauernde Unterbrechung der Gaslieferungen aus Russland würde vor allem in der Heizperiode zu Einschränkungen bei der Gasversorgung führen. Bundeswirtschafsminister Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Die ausgerufene Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen im „Notfallplan Gas“, der die Versorgung im Krisenfall regelt. Die Alarmstufe führt dazu, dass die Lage noch genauer durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) beobachtet wird als in der bislang geltenden Frühwarnstufe.
Das Ausrufen der Alarmstufe kann grundsätzlich Folgen für Verbraucher nach sich ziehen. Voraussetzung ist, dass die Bundesnetzagentur zusätzlich formal eine erhebliche Reduzierung der Gasimporte feststellt und bekannt gibt. Dies erfolgte bisher aber nicht. Ein solcher Fall würde Energieversorgern jedoch kurzfristige Preisanpassungen und damit die schnelle Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an Kunden erlauben. |
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Was Sie als Erdgaskunde wissen solltenSollte es in Zukunft tatsächlich zu Kürzungen in der Belieferung von Letztverbrauchern kommen, treffen diese zuerst die sogenannten nicht geschützten Kunden. Anschließend könnten auch systemrelevante Gaskraftwerke und zuletzt auch geschützte Kunden wie Haushalte, Fernwärmeversorger und Gesundheitsversorger von Kürzungen in der Erdgasversorgung betroffen sein.
Sollte ein Versorgungsnotfall eintreten, besteht eine Versorgungspflicht für sogenannte geschützte Kunden. In diese Kategorie fallen:
Industrieunternehmen zählen hingegen nicht zu der Kategorie des geschützten Kunden. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Gasversorgung für Industrieunternehmen reduziert oder sogar gänzlich unterbrochen wird. Industriekunden sollten sich vorsorglich auf eine drohende Gasversorgungsunterbrechung überlegen, welche stichhaltigen Argumente ihnen für ihre Versorgung zur Verfügung stehen. Fragen Sie sich, warum Ihr Unternehmen von einer Abschaltung besonders schwer betroffen wäre und warum Alternativen (z.B. der Einsatz von Elektrizität oder Ersatzbrennstoffen) nicht oder nur eingeschränkt in Betracht kommen. |
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Was kann ich persönlich tun?Da allein ein Drittel des Gasverbrauchs in Deutschland auf Privathaushalte entfällt, kann jeder durch sparsames Verhalten und bewusstes Reduzieren des Gasverbrauchs dazu beitragen, die Versorgungslage zu stabilisieren.
Bereits Kleinigkeiten – Herunterdrehen der Heizung und sparsamer Warmwasserverbrauch – können in der Menge dafür sorgen, dass die zur Verfügung stehenden Gasmengen über den ganzen Winter reichen. Ihr Einsatz kommt so allen in Deutschland zugute.
Maik Junker & Mirko Schlegel |
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M4Energy eG |
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