Nachtspeicherheizung

Für gemeinsame und getrennte Zähler
Finden Sie den Heizstromtarif, der zu Ihnen passt. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Verbrauch ein.

96 Prozent Weiterempfehlungsquote

Zahlreiche Kunden vertrauen auf die M4Energy eG. Als Energiegenossenschaft legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie sich mit uns und unseren Produkten wohlfühlen. Unser tägliches Ziel ist es noch besser zu werden und für Sie mehr zu sein als ein reiner Energieversorger. Dafür arbeiten wir effektiv, nachhaltig und transparent. 

Zeit für Ihre Fragen...

…nehmen wir uns gerne persönlich. Von Montag bis Freitag freut sich unser Kundenservice-Team auf Ihren Anruf. Sofern Sie uns einmal nicht erreichen, finden Sie bereits hier erste Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ist Ihre Frage nicht beantwortet, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an kontakt@m4energy.de. Unsere Kundenservice-Team meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.

Was bedeutet getrennte und gemeinsame Messung?

Nachtspeicheröfen mit einer gemeinsamen Messung besitzen einen Doppeltarifzähler für HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif). Dagegen existiert bei einer getrennten Messung ein separater Stromzähler für die Heizung.

Vergleichen Sie die Konditionen für Ihre Nachtspeicherheizung ganz einfach mit dem Tarifrechner. Überzeugt Sie unser Angebot für Nachtspeicheröfen können Sie nach der Nutzung des Heizstromrechners den Wechsel online beauftragen – Einfach, online und zuverlässig.

Die Nachtspeicherheizung bzw. Nachtspeicheröfen erzeugen die Wärme mittels Strom. Allerdings ist der Strom im Vergleich zu anderen Heizformen vergleichsweise kostenintensiv. Deshalb empfehlen wir auf einen guten Anbieter zu setzen.

Bei einer Nachtspeicherheizung haben Sie folgende Tarifauswahl:

  • Nachtspeicherheizung für getrennte Messung (separate Messung vom Hausstromzähler)
  • Nachtspeicherheizung für gemeinsame Messung (Aufteilung in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT))

 

Nachtspeicherheizung mit einer getrennten Messung

Nachtspeicherheizungen mit einer getrennten Messung haben zwei separate Zählkreise: Einen für den Haushaltsbedarf und einen für den Heizbedarf. Um die Kosten für die Nachtspeicherheizung zu berechnen, benötigten Sie einen separaten Zähler in Form eines Eintarif- (HT) oder Zweitarifzählers (HT/ NT). Letzterer unterscheidet den Verbrauch nach Hochtarif und Niedertarif (HT und NT), was sich auf Hoch- beziehungsweise Schwachlastzeiten bezieht. Insbesondere nachts, wenn die Stromnetze weniger ausgelastet sind, sind die Kosten für die Nachtspeicherheizung deutlich geringer.

Die preiswertere Energie wird in der Nacht gespeichert. Tagsüber wir die Wärme konstant abgegeben. Die Strompreise pro Kilowattstunde sind somit im Nebentarif deutlich günstiger. Nachtspeicheröfen mit einer getrennten Messung senken die Kosten für die Nachtspeicherheizung gezielt. Eine Berechnung des gesamten Stromverbrauchs im Haupttarif ist nicht zu empfehlen, da sich mit Blick auf die Nachtspeicherheizung-Kosten eine enorme finanzielle Mehrbelastung ergäbe.

In jedem Falle lohnt sich der schnelle und unkomplizierte Vergleich bei der Energiegenossenschaft M4Energy eG. Kunden, die ein umweltbewusstes Zeichen im Zuge der Energiewende setzen wollen, können zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom beziehen, um diese Art des Heizens noch umweltfreundlicher zu gestalten.

Die M4Energy ist eine Energiegenossenschaft, die Mitglieder und Nichtmitglieder bundesweit mit Strom für Nachtspeicherheizungen versorgt. Hierbei sind Werte wie Transparenz, Zusammenhalt und Solidarität für uns besonders wichtig. Machen Sie den Anbietervergleich und profitieren Sie neben einer exzellenten Kundenbetreuung und Service-Leistungen von einer geringen Grundgebühr und niedrigen Energiepreisen. Der zugesicherte Beschaffungspreis hält die Stromkosten für Nachtspeicherheizung während der Vertragslaufzeit kontinuierlich gering.

Unsere günstigen Strom- und Gaspreise sind sowohl Mitgliedern als auch unseren Nichtmitgliedern zugänglich! Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft.

 

Ihr Regionalversorger würde Sie automatisch zu den entsprechenden Preisen der Grundversorgung weiter beliefern.

Ja, dies ist im Genossenschaftsgesetz geregelt.

 

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Sie erreichen uns Montag bis Freitag telefonisch von 8:00 bis 18:00 Uhr.

 

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