Strom- und Gaspreisbremse treten in Kraft

Die Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas greifen die Vorschläge der unabhängigen „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ auf, werden offiziell ab März 2023 eingeführt, gelten jedoch rückwirkend zum 01.01.2023 und sollen Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen in Deutschland von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlasten. Ziel ist es, die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere Versorgung mit Gas und Strom zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant, dass die Entlastung aus Finanzmitteln des Bundes bis einschließlich April 2024 gezahlt wird. Weil der EU-Beihilferahmen bisher nur bis Dezember 2023 gilt, kann die Verlängerung über den Dezember 2023 hinaus erst später durch eine Verordnung erfolgen, sobald und sofern der EU-Beihilferahmen verlängert wird.

 

Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

  • Zählpunkte mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh:
    Für 80 % des historischen Jahresverbrauches, in der Regel ermittelt für September 2022, bezahlen Sie einen Gesamtpreis von maximal 40 Cent/kWh brutto. Für die restlichen 20 % des Jahresverbrauches bezahlen Sie den gültigen und vertraglich vereinbarten Preis, welcher sich auf Grundlage der Beschaffungskosten zzgl. Netznutzungs- und Netzzugangsentgelte, Abgaben, Umlagen, Steuern und sonstiger staatlicher Belastungen ergibt.
  • Zählpunkte mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh:
    Für 70 % des historischen Jahresverbrauches, in der Regel ermittelt für September 2022, bezahlen Sie einen Energiepreis von maximal 13 Cent/kWh netto zzgl. Netznutzungs- und Netzzugangsentgelte, Abgaben, Umlagen, Steuern und sonstiger staatlicher Belastungen. Für die restlichen 30 % des Jahresverbrauches bezahlen Sie den gültigen und vertraglich vereinbarten Preis.
  • Zur Dokumentation des Gesetzgebungsvorgangs

 

Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG)

  • Zählpunkte mit einem Jahresverbrauch weniger als 1.500.000 kWh:
    Für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bezahlen Sie einen Gesamtpreis von maximal 12 Cent/kWh brutto. Für die restlichen 20 % des Verbrauches bezahlen Sie den gültigen und vertraglich vereinbarten Preis, welcher sich auf Grundlage der Beschaffungskosten zzgl. Netznutzungs- und Netzzugangsentgelte, Abgaben, Umlagen, Steuern und sonstiger staatlicher Belastungen ergibt.
  • Zählpunkte mit einem Jahresverbrauch ab 1.500.000 kWh:
    Für 70 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bezahlen Sie einen Energiepreis von maximal 7 Cent/kWh netto zzgl. Netznutzungs- und Netzzugangsentgelte, Abgaben, Umlagen, Steuern und sonstiger staatlicher Belastungen ergibt. Für die restlichen 30 % des Verbrauches bezahlen Sie den gültigen und vertraglich vereinbarten Preis.
  • Zur Dokumentation des Gesetzgebungsvorgangs

 

Für Kunden mit RLM-Entnahmestellen oder mit einem intelligenten Messsystem wird der Jahresverbrauch 2021 für die Ermittlung der Höhe der Preisbremsen zugrunde gelegt.

Die 20 %- bzw. 30 %-Regelung soll Anreiz geben, dass Verbraucher Energie einsparen.

 

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