Soforthilfe für Erdgaskunden im Dezember 2022

Erdgaslieferanten sind verpflichtet, den Letztverbrauchern für jede ihrer Entnahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland einen einmaligen Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Geregelt wird das im „Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme" (§§ 2-3) vom 18.11.2022.

Was heißt das für Sie als Gas-Kunde?

  • M4Energy eG wird den ursprünglich angedachten Abschlag für Dezember 2022 nicht einfordern.
  • Die Dezember-Soforthilfe werden wir Ihrem jeweiligen Kundenkonto gutschreiben und mit der nächsten Abrechnung verrechnen.
  • Voraussetzung ist, dass die Rechnung den Dezember-Zeitraum und den Abschlag für Dezember beinhaltet.

Bitte denken Sie daran: Mit dem Einsparen von Energie leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Senkung Ihrer Energiekosten.