Strompreis berechnen

Seit 1998 ist der Energiesektor liberalisiert und zahlreiche Anbieter bieten interessante Tarifprodukte an. Dennoch scheuen viele Verbraucher einen Anbieterwechsel – Obgleich Sie hierbei mehrere 100 Euro sparen könnten.  

Abschlag = ((Arbeitspreis * Anzahl prognostizierter kWh) / 12 Monate) + monatlicher Grundpreis

Steuern, Abgaben, Umlagen und Netznutzungsentgelte sind deutlich mehr als die Hälfte der Gesamtkostenstruktur (vgl. was kostet 1 kWh). Berechnen wir den Strompreis sind diese Abschläge bereits enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird für den Endpreis hinzugerechnet. 

Grundpreis vs. Arbeitspreis

Grundpreis

Der Grundpreis benennt die monatlich erhobene Grundgebühr. Sie fällt unabhängig vom Verbrauch an und deckt Kostenstrukturen des jeweiligen Netzbetreibers, des zuständigen Messstellenbetreibers und Messstellendienstleisters sowie einem Verwaltungsaufschlag der M4Energy eG. Die vorgelagerten Kostenstrukturen werden jährlich in der gültigen Höhe von uns an Sie weitergegeben.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) aufgeführt. Multipliziert mit Ihrem jährlichen Verbrauch und mit dem monatlichen Grundpreis addiert, wird dieser dann als Monatsabschlag berechnet.

Abschlagszahlung vs. Stromrechnung

Abschlagszahlung

In der Stromrechnung wird angegeben, wie hoch Ihr Verbrauch tatsächlich war und wie viel bereits mit der Abschlagszahlung beglichen wurde.

Abschlagszahlungen sind somit Teilzahlungen. die monatlich auf eine zu erwartende Rechnung getilgt werden. 

In der Jahresrechnung werden die monatlichen Summen mit dem tatsächlich angefallenen Stromverbrauch aufgerechnet. Erstrecken sich die Abschlagszahlungen über den Kostenwert, bekommt der Kunde eine Rückzahlung. Liegt der Abschlag jedoch über den tatsächlichen Verbrauchswert, erfolgt eine Nachzahlung. Berechnungen dieser Art finden Sie auf unserer Beispielrechnung mit der Aufschlüsselung unserer Kostenstrukturen.

Stromrechnung

Ist die Belieferung erfolgt, erhalten Sie zunächst eine Abschlagsmitteilung. Je nach Ablesezeitraum Ihres zuständigen Netzbetreibers und dessen Datenweitergabe an den Energieversorger Ihrer Wahl erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung. Diese muss nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für den Verbraucher einfach strukturiert und verständlich sein.

Pflichtangaben sind:

  • Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Energieversorgers
  • Abrechnungsperiode
  • Zählerstand Anfang und Ende
  • gezahlte Abschläge oder Guthaben
  • geltende Preise (Arbeitspreis und Grundpreis)
  • nächstmöglicher Termin zur Kündigung
  • Vertragsdauer

Stromkosten langfristig senken

Finden Sie den Stromtarif, der zu Ihnen passt. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Verbrauch ein.

M4E SRM Plugin - Tarifrechner

Die Stromrechnung beinhaltet zahlreiche Daten, die häufig unverständlich wirken. Eigentlich sollte sich genau das mit der Anpassung am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Jahr 2011 ändern. Das Ziel dieser Änderung ist eine bessere Verständlichkeit für den Endkunden. Doch die Realität triftet etwas davon ab (vgl. Stromjahresabrechnung).

In Zeiten, in denen steigende Stromtarife mit fälligen Steuern, Abgaben und Umlagen belegt sind, sind Verbraucher aufgefordert den eigenen Stromverbrauch genauer zu betrachten.

Möchten Sie den Strom günstig beziehen, bleibt Ihnen der direkte Preisvergleich nicht erspart. Ergänzend dazu empfehlen wir als Energiegenossenschaft sich auch über den Energieversorger hinsichtlich der Kundenzufriedenheit und Serviceleistung zu informieren.


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